Praxiserprobte BGM-Konzepte für Unternehmen
Da der langfristige Ausfall von Fachkräften durch Krankheit für jedes Unternehmen ein großes Risiko darstellt, ist ein umfassend geregeltes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) unerlässlich. Gefragt sind klare Konzepte, die unter anderem genau festlegen, wann, wie und wer die Gespräche zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) oder die Rückkehr- und Fehlzeitengespräche in Unternehmen führt. Ich erstelle für Sie unternehmensspezifische Konzepte mit Präsentation und Implementierung.
Auf der Basis praxistauglicher Konzepte können Sie sich darauf verlassen, dass ein zuverlässig gelebtes Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen maßgeblich dazu beitragen wird, die Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit qualifizierter Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung zu erhalten. Mittels erprobter Handlungsleitfäden nutzen Sie alle Möglichkeiten, um gesundheitlich angeschlagenen oder erkrankten Beschäftigten früher und wirkungsvoller zur Seite zu stehen.
BERATUNGSTHEMEN
Im Gespräch bleiben. Das wichtigste Ziel von geplant und konsequent angesetzten Rückkehr- und Fehlzeitengesprächen ist es, die Fehlzeitenquote zu senken, krankmachende Faktoren abzustellen und zudem das Blaumachen zu erschweren. Dieses Ziel kann nicht erreicht werden, wenn Rückkehr- und Fehlzeitengespräche völlig unreflektiert, unsystematisch, sinnentleert oder als Drohgebärde geführt werden. Ich berate Sie eingehend und erstelle konkrete Anleitungen, die Ihre Führungskräfte dazu befähigen, Gespräche unter dem Aspekt der Fürsorge zu führen und dadurch motivierende Impulse zu setzen.
Lösungen ermöglichen. Eine Konzeptentwicklung zum Thema Rückkehr- und Fehlzeitengespräche orientiert sich immer an der Unternehmensstruktur und den jeweiligen Möglichkeiten zur Gesundheitsorientierung. Und genau hier setze ich bei der Erstellung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Konzepts und dessen Implementierung an: Es werden die aktuellen Abläufe in Ihrem Unternehmen reflektiert, überprüft und optimiert, sodass jede Führungskraft am Ende eine klare Ablaufstruktur zur eigenen Orientierung ausgehändigt bekommt.
BEM ist Ihre Pflicht. Mit § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX hat der Gesetzgeber zwingend festgelegt, dass jedes Unternehmen seinen erkrankten Beschäftigten nach einer Krankenzeit von mehr als insgesamt 6 Wochen in den letzten 12 Monaten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten muss. Ein wichtiger Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist das erklärte Ziel des BEM, eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz für die erkrankte Person zu erhalten.
BEM ist Ihre Chance. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte vor allem auch als wertvolles Präventionsinstrument genutzt werden, um Ausfallkosten zu vermeiden. Dies gelingt nur mittels einer bedarfsgerechten Konzepterstellung, die sich an der Größe Ihres Unternehmens und weiteren Rahmenbedingungen orientiert. Führen Sie vielleicht bereits BEM-Gespräche mit wenig präventivem Erfolg durch? Gern unterstütze ich Sie bei der Umsetzung eines für alle Beteiligten motivierenden Konzepts, das ungenutzte Potenziale in Ihrem Unternehmen erfolgreich erschließt.
INDIVIDUELLE ANFRAGE
Benötigen Sie ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Konzept, das Ihren Führungskräften die Durchführung konstruktiver Rückkehr- und Fehlzeitengespräche erleichtert? Sind Sie unsicher, wie Sie Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement effektiv einführen, gestalten oder optimieren können? Dann vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin für eine erste, unverbindliche Kurzberatung!